Immer wieder stellen wir bei der Durchsicht diverser Bilanzen fest, das die ausgesprochene Pensionszusage für die Gesellschafter-Geschäftsführer unglücklich ausgelegt sind.
Hier gilt es, eine rasche Heilung herbeizuführen; nicht das es bei einer zukünftigen Betriebsprüfung zu einer Entscheidung der verdeckten Gewinnausschüttung kommt.
Einige Beispiele;
Die Probezeit falsch interpretiert; s. BMF-Schreiben vom 14.05.1999 (IV C 6 - S2742 - 9199) und H 38 ´Warte und Probezeit´ der KSTH 2004
- keine steuerliche Anerkennung bei Erteilung der Zusage sofort nach Eintritt in das Unternehmen bzw. bei Gründung der GmbH
- Unterscheidung zwischen unternehmens - und personenebezogener Wartezeit
Es wurde nach §6a Abs.3 Nr.1 Satz 4 EstG die Angemessenheit der Bezüge unglücklich beachtet (Überversorgung)
Der Gesellschafterbeschluss fehlt oder ist unvollständig in den Akten,
Die Zusage erfüllt fehlerhafte Formulierungen im Rahmen der Schriftformerfordernis,
Das gesamte Projekt ist unterfinanziert; häufige Usachen z.B.
- Rückdeckung nach Heubeck vorgenommen - praxisfremd
- Zinssatz 6% - marktunüblich,
- zunehmende Langlebigkeit - unberücksichtigt,
- fallende Leistungen aus Rückdeckungsversicherung oder Alternativanlagen (wenn keine Rückdeckungsversicherung vorhanden), wegen Kapitalmarktsituation,
- keine regelmäßige Überprüfung des Finanzierungs-IST mit dem Finanzierungs-SOLL!
USW.
Ab 2012 gibt es eine wichtige Abänderung Ihrer Altersversorgungsverträge zu beachten, egal über welche Schicht Sie Ihre Verträge nach dem 31.12.2011 abgeschlossen haben!