Häufig gestellte Fragen

 

Willkommen auf der Seite für die häufig gestellten Fragen (FAQ). Unten finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen von Besuchern dieser Website. Falls Sie zu Ihrer Fragen keine Antwort auf dieser Seite finden, senden Sie uns eine E-Mail unter teske-finplan@t-online.de oder rufen Sie uns  unter 0211 - 160 11 92 an.

ein anfänglich interessanter Überlick der ´kostenlosen´ Beratung und der Honorarberatung!

Wo findet sich der Unterschied zwischen einer kostenlosen Bankberatung und einem qualifizierten Honorarberater für die angewandte Baufinanzieung?

Jeder Geldgeber wird nach den Richtlinien und Vorgaben seines Hauses beraten. Das bedeutet für Sie, das man nicht unbedingt auf Ihre Vorstellungen und Wünsche eingehen kann. Weiterhin unterliegen diese Bankberatungen Zeitvorgaben. Der Berater muss entsprechend Produktiv im Sinne des Hauses tätig werden. Ob dies immer zu Ihren Gunsten ausfällt...? Entscheiden Sie!

Wo ist der Leistungsunterschied zwischen einem kostenlos beratenden Vermittler und einem Honorarberater?

Ein Honorarberater vertritt nur Ihre Interessen, da er Ihr besonderes Vertrauen in Anspruch nehmen muss. Er unterliegt ganz anderen Haftungsgrundsätzen als ein Vermittler!

Wieso ist der Geldeinkauf über einen Hypothekendiscounter erst der zweite Schritt?

Weil vorher grundsätzliche Aufgaben erfüllt weden müssen, die u.a die weitere Konditionsfindung steuern wird. Darstellung der Aufgabengebiete

Was versteht man unter einer Kapitaldienstberechnung

Die Richtlinen der Geldgeber als auch u.a. der § 18 Kreditwesengesetz schreiben vor, welche Lebenshaltungskosten oder andere Kostenarten, von Ihrem langfristig zur Verfüfung stehenden Nettoeinkommen subtrahiert werden muss. Erst von der tatsächlichen freien Nettosumme wird auf die mögliche Kreditsumme zurückgerechnet. Hierbei wird von einem langfristigen Zins ausgegangen und einer mittleren Tilgungshöhe. Meisten also von einer Annuität von 8% p.a.!

Wieso soll der Effektive Jahreszins nach §6 PangV Makulatur sein

Da u.a. nicht die Ansparraten eines Bausparvertrages, der im direkten Zusammenhang einer Finanzierung steht, berücksichtigt werden muss, oder die Beiträge bestehender Kapitallebensversicherungen, die später einmal das Engagement tilgen soll. Der Kunden bekommt einen günstigen Effektiven Jahreszins vorgerechnet, obwohl seine Finanzierung noch weitere Aufwendungen belasten. Voraussetzung ist, das diese Beiträge auch im direkten Zusammenhang dieser Finanzierung stehen.